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   BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50   

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https://dejure.org/1951,437
BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50 (https://dejure.org/1951,437)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1951 - IV ZR 154/50 (https://dejure.org/1951,437)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1951 - IV ZR 154/50 (https://dejure.org/1951,437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 68
  • NJW 1951, 960
  • MDR 1951, 608
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52

    Rechtsmittel

    Ein solches Verhalten ist schuldhaft, es macht den Widerspruch der Beklagten, gegen die keine Vorwürfe zu erheben sind, zulässig (BGHZ 2, 68).

    In diesem Rahmen sind auch vor der Eheschliessung liegende Umstände und damit auch die Motive der Eheschliessung zu beachten (BGHZ 2, 68 [71]).

    Dass diese Absicht infolge des wie erwähnt schuldhaften Verhaltens des Klägers nicht in die Wirklichkeit umgesetzt wurde, obwohl nach den ausdrücklichen Feststellungen des Berufungsrichters die Ehe durchaus entwicklungsfähig war (Seite 12 des Urteils), lässt die Aufrechterhaltung der Ehe nicht sittlich ungerechtfertigt erscheinen (Urteil des Senats vom 8. April 1951 IV ZR 46/50 und vom 23. April 1951 IV ZR 154/50 (BGHZ 2, 68)).

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 216/51

    Rechtsmittel

    Im Übrigen wäre auch, da es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt, der Wille des Klägers als Mittestator von Bedeutung gewesen, vgl. NJW 1951, 960 4 .

    Ein abweichender Wille der Ehefrau G. würde nach den Darlegungen in NJW 1951, 960 4 bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden können; es muß vielmehr der Wortlaut der Verfügung maßgebend bleiben.

  • OLG Hamm, 07.12.1981 - 15 W 171/81

    Erbverzichtsvertrag des durch Berliner Testament gebundenen längerlebenden

    Denn bei der Auslegung gemeinmeinschaftlichen Testament eingesetzten Schlußerben, von samer Bestimmungen von Ehegatten in einem gemeinder Bindung an seine wechselbezügliche Verfügung befreischaftlichen Testament ist stets zu prüfen, ob eine nach en (Bartholomeyczik/Schlüter, Erbrecht, 11. Aufl., Seite 21; dem Verhalten des einen Ehegatten mögliche Auslegung Blomeyer, FamRZ 1974, 421, 427; Dittmann/Reimann/Ben- .(sofern dieses Verhalten nicht durch eine Willensänderung gel, Testament und Erbvertrag, Rz. 36 zu § 2271 BGB ; Joveranlaßt ist) auch dem Willen des anderen entspricht, dahannsen, WM 1969, 1316 ; Kipp/Coing, Erbrecht, 13. Aufl., bei kommt es auf den übereinstimmenden Willen zur Zeit Seite 468; Palandt/Keidel, Anm 3 c dd zu § 2271 BGB ; der Testamentserrichtung an (BGB, NJW 1951, 960 ; Palandtl RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., Rz. 2 zu § 2352 BGB ).
  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53

    Rechtsmittel

    Diese gegen ihn sprechende Wahrscheinlichkeit habe der Ehegatte zu entkräften (ebenso RGZ 163, 244 [246]; 166, 209 [212]; BGHZ 2, 68 [71], 255 [259]).
  • BGH, 04.02.1970 - IV ZR 1039/68

    Unheilbare Zerrüttung nach drei Jahre des Getrenntlebens - Schuldprinzip der

    Abgewichen ist der erkennende Senat auch von der früheren Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGE 163, 246; 166, 212; BGHZ 2, 71 [BGH 23.04.1951 - IV ZR 154/50]), soweit diese dem klagenden Ehegatten die volle Beweislast für ein behauptetes schuldhaftes Verhalten des beklagten Ehegatten auferlegte.
  • BGH, 23.01.1970 - IV ZR 719/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Dies entspricht der früher herrschenden Auffassung (vgl. RGZ 163, 246; 166, 212; BGHZ 2, 71 [BGH 23.04.1951 - IV ZR 154/50]), die der erkennende Senat jedoch nicht übernommen hat.
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 53/56

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift des § 616 ZPO hindert deshalb die Geltendmachung eines auf § 48 EheG gestützten Scheidungsbegehrens nicht, wie auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (BGHZ 2, 68 [70]).
  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 171/55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zwar in dem in BGHZ 2, 255 und ähnlich in dem in BGHZ 2, 68 veröffentlichten Urteil ausgeführt, die innere Einstellung eines Ehegatten zu dem anderen, insbesondere die Abneigung eines Eheteils gegenüber dem anderen und sein Wille, die Ehe mit diesem dauernd aufzugeben, seien nicht das Ergebnis rein schicksalhafter und vom menschlichen Willen unabhängiger Vorgänge.
  • BGH, 02.12.1954 - IV ZR 142/54

    Rechtsmittel

    Insbesondere dann, wenn der klagende Ehegatte es durch sein schuldhaftes Verhalten verhindert hat, daß sich eine echte Gemeinschaft zwischen ihm und dem anderen Ehepartner entwickeln konnte, hat der Senat es nicht für statthaft erklärt, die mangelnde Verwirklichung der Lebensgemeinschaft als einen zugunsten der Scheidung sprechenden Umstand zu werten (BGHZ 2, 68 [72]; ferner die oben angeführte Entscheidung des Senats vom 23.9.1954 - IV ZR 75/54, FamRZ 1954, 243 [244]).
  • BGH, 27.04.1955 - IV ZR 295/54

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat es in ständiger Rechtsprechung nicht für statthaft erklärt, die mangelnde Verwirklichung der Lebensgemeinschaft als einen zugunsten der Scheidung sprechenden Umstand zu werten, wenn der klagende Ehegatte selbst es durch sein schuldhaftes Verhalten verhindert hatte, daß sich eine echte Verbundenheit zwischen ihm und dem anderen Partner entwickeln konnte (BGHZ 2, 68 [72]; BGH FamRZ 1954, 243 [245]).
  • BGH, 23.09.1954 - IV ZR 75/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1954 - IV ZR 201/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1953 - IV ZR 26/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 55/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1967 - IV ZR 42/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1954 - IV ZR 127/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.05.1953 - IV ZR 77/52

    Rechtsmittel

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